- Berlins völkerrechtlicher Sonderstatus war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.
- Aus dem Berlin-Abkommen zur Einigung Deutschlands geht keine volle Souveränität Berlins hervor.
- Durch die ungültige Wiedervereinigung und den noch immer gültigen Deutschlandvertrag hat Berlin weiterhin seinen Sonderstatus.
- Berlin ist damit kein Teil der Bundesrepublik Deutschland.
- Berlin ist nicht die Hauptstadt Deutschlands.
Berlin nicht Hauptstadt und Land der BRD Ist Deutschland ein Staat?